Förderung

Barrierefreien Umbau fördern lassen

Schwellenabbau und barrierefreie Übergänge fördern lassen – mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten von KfW und Pflegekasse. Der Überblick, Stand 2026.

Kurz erklärt

Barrierefreier Umbau lässt sich fördern – über KfW und Pflegekasse.

Wer Schwellen abbaut und den Zugang barrierefrei gestaltet, kann Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite nutzen. Die wichtigsten Wege im Überblick – Stand 2026, vorbehaltlich verfügbarer Mittel. Wir beraten projektbezogen und liefern die nötigen Unterlagen (Kostenvoranschlag, Verlegeplan).

Passend dazu: der barrierefreie Fassadenanschluss.

Die Wege

Zwei Förderwege im Überblick

Stand 2026, vorbehaltlich verfügbarer Mittel – die genauen Bedingungen klären wir projektbezogen.

KfW – Altersgerecht Umbauen

  • Zuschuss (455-B): Einzelmaßnahmen 10 % der Kosten, max. 2.500 € je Wohneinheit; Standard „Altersgerechtes Haus“ 12,5 %, max. 6.250 €.
  • Kredit (159): bis 50.000 € je Wohneinheit, zinsgünstig und altersunabhängig.
  • Hinweis: Die Zuschuss-Mittel sind kontingentiert – frühzeitig und vor Vorhabenbeginn beantragen.

Pflegekasse – § 40 SGB XI

  • Bis 4.180 € je wohnumfeldverbessernder Maßnahme (z. B. Schwellenabbau) – ab Pflegegrad 1 (unabhängig von der Höhe des Pflegegrads).
  • Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: bis zu 16.720 €.
  • Antrag vor Baubeginn stellen; Entscheidung in der Regel innerhalb von 3 Wochen.

Angaben ohne Gewähr; Förderhöhen und Voraussetzungen können sich ändern – Belege siehe Quellen.

Auf einen Blick

Förderprogramme im Vergleich

Förderprogramme für barrierefreien Umbau im Überblick (Stand 2026)
Programmmax. FörderungVoraussetzungAntrag vor Beginn?
KfW 455-B (Zuschuss)2.500 € (Einzelmaßnahme) – 6.250 € (Standard)altersunabhängigJa
KfW 159 (Kredit)bis 50.000 €altersunabhängigJa
Pflegekasse (§ 40 SGB XI)4.180 € je Maßnahme (bis 16.720 €)ab Pflegegrad 1Ja

Stand 2026, ohne Gewähr – Belege siehe Quellen.

FAQ

Häufige Fragen zur Förderung

Der Abbau von Schwellen und Stufen am Zugang zählt zu den geförderten Maßnahmen (etwa „Schwellenabbau“ oder „Wege zu Gebäuden“). Ein schwellenloser Fassadenanschluss fällt darunter.

Für unterschiedliche Kostenanteile eines Projekts ist eine Kombination möglich, nicht für dieselben Kosten. Die Details klären wir projektbezogen mit Ihnen.

Für die Pflegekasse (§ 40 SGB XI) ist mindestens Pflegegrad 1 Voraussetzung; ab Pflegegrad 1 ist der Zuschuss möglich – unabhängig von der Höhe des Grades. Die KfW-Förderung ist dagegen altersunabhängig und auch ohne Pflegegrad zugänglich.

In der Regel einen Kostenvoranschlag, häufig Fotos oder Skizzen – und den Antrag vor Baubeginn. Wir liefern Ihnen die passenden Unterlagen und den Verlegeplan.

Kostenloser Verlegeplan

Wir liefern die Unterlagen

Kostenvoranschlag und Verlegeplan für Ihren Förderantrag – fragen Sie Ihr unverbindliches Angebot an.

Beispiel-Verlegeplan: Roste mit Grundmaßen, Ausschnitten und Preis je Position