Aktuell

Schwellenlose Übergänge sind jetzt Regelkonstruktion

Ein wichtiger Schritt für barrierefreies Bauen – mit mehr Rechtssicherheit am Sockelanschluss.

Kurz gesagt

Seit 2026 gelten barrierefreie, niveaugleiche Übergänge nach den einschlägigen Regelwerken als Regelkonstruktion – nicht mehr nur als abdichtungstechnische Sonderlösung.

Was sich geändert hat

Mit der Flachdachrichtlinie (Ausgabe Januar 2026) und der DIN 18531:2025 werden barrierefreie Übergänge erstmals als geregelte Standardbauweise behandelt. Bisher galten sie als Sonderkonstruktion, die im Einzelfall abgestimmt und vom Bauherrn freigegeben werden musste.

Warum das wichtig ist

Als Regelkonstruktion ist der schwellenlose Übergang planbarer und rechtssicherer. Der Abstimmungs- und Nachweisaufwand sinkt, und die Lösung lässt sich klarer ausschreiben.

Was weiterhin gilt

Unverändert bleibt: Wasser muss unmittelbar vor dem Anschluss kontrolliert abgeführt und der Sockel vor Spritzwasser geschützt werden. Genau das leistet eine Rinne mit begehbarem Rost vor der Tür – über die volle Breite.

Sobekon als fertige Lösung

Sobekon® setzt diese Regelkonstruktion produktfertig um: belüftete Rinne, begehbarer Gitterrost, schwellenloser Übergang – für WDVS, hinterlüftete Fassaden, Holz- und Massivbau.

Normgerecht

Normen & Regelwerk

Flachdachrichtlinie 2026
Barrierefreie Übergänge als Regelkonstruktion (Ausgabe Januar 2026).
DIN 18531:2025
ATÖNORM B 3691CHSIA 271
Neue Vorgaben für niveaugleiche Schwellen / Nullschwellen.
DIN 18040-2
ATÖNORM B 1600CHSIA 500
Schwellenlose Übergänge im barrierefreien Bauen.
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