Was die DIN 18040 fordert
Untere Türanschläge und Schwellen sind grundsätzlich nicht zulässig. Sind sie technisch unabdingbar, dürfen sie höchstens 2 cm hoch sein. Das eigentliche Ziel ist die Nullschwelle – schon 2 cm sind etwa mit Rollator eine spürbare Barriere.
Der Zielkonflikt mit der Abdichtung
Die Abdichtungsnormen verlangen einen geschützten Sockel über Gelände – das steht der Nullschwelle scheinbar entgegen. Aufgelöst wird der Konflikt durch eine kontrollierte Entwässerung unmittelbar vor der Tür.
So gelingt die Nullschwelle
Eine Rinne mit begehbarem Rost vor der Tür – über die volle Breite, an die Entwässerung angeschlossen – führt das Wasser ab und macht den ebenerdigen Übergang möglich. Sobekon® setzt genau das um, ohne Anfüllen und mit freier Hinterlüftung.

